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Gültigkeit von Fortbildungen und Lizenzen

Veröffentlicht: 29.04.2020
Autor: Rainer Maier

Ausnahme-Regelungen aufgrund der Corona-Krise

Mit der Corona-Krise ist auch die Aus- und Fortbildung für die Aktiven der DLRG weitgehend zum Erliegen gekommen. Dringende erforderliche Fortbildungen (z.B. Hygiene-Schulungen für unsere Einsatzkräfte) werden als Online-Training angeboten. Alle weiteren Aus- und Fortbildungen sind bis auf weiteres ausgesetzt.

Dies kann zur Folge haben dass regelmäßige Fortbildungen nicht fristgerecht besucht und auslaufende Lizenzen nicht verlängert werden können. Damit die Handlungsfähigkeit der DLRG hierdurch nicht beeinträchtigt wird, wurden seitens unseres Bundesverbands Übergangs-Regelungen getroffen, mit denen Fortbildungsfristen und -pflichten entsprehcend verlängert werden. Die Regelungen umfassen unter anderem die Bereiche Schwimmen/Rettungs­schwimmen, Einsatz, Medizin sowie den Zentralen Wasserrettungsdienst Küste. Einzelheiten regelt das Rundschreiben 2020-033 vom 23.03.2020.

Auch für betriebliche Ersthelfer wurden seitens der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entsprechende Regelungen getroffen. So wird dringend empfohlen, zunächst bis zum 30.05.2020 keine Aus- und Fortbildungen für Ersthelfer durchzuführen bzw. an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Bezüglich der Fristen für die Aus- und Fortbildung (wonach eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre erforderlich ist) sieht die DGUV in der aktuellen Situation einen "gewissen Handlungsspielraum".

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