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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe St. Peter e.V. findest du hier .
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Es wird von diskutiert und spekuliert über das Corona-Virus, über die damit verbundenen Einschränkungen - und auch darüber ob, wann und wie solche Einschränkungen wieder aufgehoben werden sollten. Als Schwimmer stellen wir uns natürlich auch die eine Frage: Wann werden wir wieder irgendwo ins kühle Nass springen und dort unsere Bahnen ziehen können?
Die Antwort auf diese Frage kennen wir heute noch nicht. Statt dessen möchten wir an dieser Stelle einen Überblick über die aktuelle Situation geben.
Derzeit ist die Situation eindeutig: Kraft der "Corona-Verordnung" des Landes Baden-Württemberg (aktuell in der Fassung vom 23.04.2020) bleiben Schwimmbäder (wie viele andere Einrichtungen) bis mindestens zum 3. Mai 2020 geschlossen. Für die Zeit danach gibt es momentan keine gesetzlichen Regelungen. Es ist davon auszugehen dass in den kommenden Tagen Änderungen und eine Verlängerung der angeordneten Schließungen erfolgen könnten.
Die Schwimmbad-Betreiber - meistens sind das Städte und Gemeinden - wissen auch nicht mehr als wir. Hallenbäder sind seit Mitte März geschlossen. Teilweise wird die Pause für Revisions- und Reparaturarbeiten genutzt. Bei den Freibädern ist das Bild etwas uneinheitlicher. In manchen Bädern der näheren Umgebung läuft die Saison-Vorbereitung nach dem ursprünglichen Zeitplan, so dass ab Mitte Mai eine Öffnung bei Bedarf möglich wäre. Andere Bäder sind etwas zurückhaltender und bräuchten noch einige Wochen bis sie den Betrieb aufnehmen könnten.
Sollten die Schwimmbäder öffnen, so wird dies mit großer Sicherheit mit Auflagen und Einschränkungen verbunden sein. Wie diese im Detail aussehen werden ist noch nicht bekannt. Neben den allgemein geltenden Regeln (Abstand halten, Zutrittsverbot bei Verdachtsfällen etc) wäre es denkbar, die Anzahl der Besucher zu beschränken, die Aufenthaltsdauer zu beschränken, detaillierte Regeln und Zutrittsbeschränkungen für bestimmte Bereiche (z.B. Duschen und Umkleiden) aufzustellen oder auch einzelne Bereiche komplett zu sperren. Seitens der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (Fachverband der Schwimmbad-Betreiber) gibt es hierzu schon konkrete Überlegungen und Vorschläge.
Zumindest einem Punkt sind sich die Experten einig: Vom Wasser im Schwimmbad geht keine besondere Gefährdung aus. Durch die Aufbereitung mit Chlor sind Infektionen über das Badewasser ausgeschlossen. Das lässt vermuten dass ein Aufenthalt im Schwimmbad zumindest nicht gefährlicher wäre als in einer anderen Sportstätte.
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